BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 237/07 Verkündet am: 22. April 2008 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 249 Hb Der Geschädigte kann auch nach einer vollständigen und fachgerechten Reparatur zum Ausgleich eines Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 … Urteil des BGH vom 22.04.2008 zur Haltedauer von 6 Monaten nach Reparatur auf Rechnung im Rahmen der 130%-Grenze weiterlesen
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